Befunderstellung

Grundsätzlich gilt: Wofür auch immer Sie Ihren Rauchfang verwenden möchten (Heizung, Entlüftung, Kabelhochführung,…), Sie benötigen vor dem Anschluss einen Befund. Denn nicht jeder Rauchfang ist für jede Art der Benützung geeignet! Nur mit einem Befund ist sichergestellt, dass Sie den Rauchfang gefahrlos benützen können.

Warum ist ein Befund beim Anschluss oder Tausch einer Feuerstätte notwendig?

Für jede neue Feuerstätte – egal ob sie mit Gas, Öl oder festen Brennstoffen betrieben wird (z. B. Gasdekorationsfeuerstellen, offene Kamine, Pelletöfen etc.) – sowie bei Änderungen oder Neuaufstellungen ist ein positiver Befund des zuständigen Rauchfangkehrers erforderlich. Diese Verpflichtung ist im Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz geregelt.
Im Rahmen der Befunderstellung wird geprüft, ob die geplante Feuerstätte mit dem vorhandenen Kamin (Fang) kompatibel ist und ob bestimmte Auflagen erfüllt werden müssen, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Befunde dienen Ihrer Sicherheit.
Ein Befund ist übrigens auch dann erforderlich, wenn unbenutzte Fänge zweckfremd verwendet werden sollen – zum Beispiel für das Einziehen von Kabeln (wie SAT-Leitungen) oder für Lüftungsleitungen.