Der vorbeugende Brandschutz, auch als Brandverhütung bekannt, zählt zu den wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden und den damit verbundenen Gefahren für Menschen, Tiere und bauliche Anlagen. Ziel ist es, Brände bereits vor ihrer Entstehung zu verhindern oder zumindest ihre Ausbreitung wirksam einzuschränken. Auch wenn der Erfolg solcher Maßnahmen oft schwer messbar ist, spielt der vorbeugende Brandschutz eine zentrale Rolle im Alltag. Entsprechend sind zahlreiche Anforderungen und Vorgaben in einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien verankert – etwa im Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz, in der Bauordnung sowie in vielen weiteren rechtlichen Regelwerken.
z.b.: Bildung von Brandabschnitten und die Verwendung nur ausreichend sicherer Bauprodukte
z.B.: Errichtung und der Betrieb von Brandmeldeanlagen und automatischen Löschanlagen
z.B.: jährliche Unterweisungspflichten, gegebenenfalls Betriebsbrandschutzorganisationen unter Führung einer oder eines Brandschutzbeauftragten oder der Betriebsfeuerwehr
Der Rauchfangkehrer hat seine Aufgabe überwiegend im vorbeugenden Brandschutz, bei den regelmäßigen Kehrungen bzw. Überprüfungen, bei der Befundung von Feuerstätten, bei der Bauabnahme, oder bei der Reinigung von Feuerstätten und Verbindungsstücken. Er überprüft bei seinen regelmäßigen Kontrollen die bestehenden Abgasanlagen, Verbindungstücke, Lüftungsanlagen oder ähnliche Verbrennungseinrichtungen, das Freibleiben von Fluchtwegen, Stiegenhäusern, Dachböden und Kellergängen von Lagerungen, die im Brandfalle eine effiziente Brandbekämpfung verhindern bzw. erschweren könnten, unter Berücksichtigung von einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und technischen Vorschriften. Der Rauchfangkehrer trägt vor allem durch seine unabhängige/objektive fachliche Kompetenz viel zum vorbeugenden Brandschutz bei.